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Datenschutz

Das Datenschutzgesetz dient zum Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von Personen, über welche Daten bearbeitet oder verwendet werden.

Das Gesetz gilt nur für das Bearbeiten von Daten natürlicher und juristischer Personen durch private Personen und Bundesorgane. Das bedeutet das Gesetz ist nur anzuwenden, wenn private Personen oder Bundesorgane (Bundeskanzlei, Eidgenössisches Justiz-/Polizeidepartement, Eidgenössisches Finanzdepartement,…) Daten von Firmen oder Privatpersonen bearbeiten oder verwenden.

Wichtige Auszüge aus dem Gesetz:

DSG Art.4 Abs.3: „Personendaten dürfen nur zu dem Zweck bearbeitet werden, der bei der Beschaffung angegeben wurde, aus den Umständen ersichtlich oder gesetzlich vorgesehen ist.“

DSG Art.4 Abs.5: „Ist für die Bearbeitung von Personendaten die Einwilligung der betroffenen Person erforderlich, so ist diese Einwilligung erst gültig, wenn sie nach angemessener Information freiwillig erfolgt. Bei der Bearbeitung von besonders schützenswerten Personendaten oder Persönlichkeitsprofilen muss die Einwilligung zudem ausdrücklich erfolgen.“

DSG Art.6 Abs.1: „Personendaten dürfen nicht ins Ausland bekannt gegeben werden, wenn dadurch die Persönlichkeit der betroffenen Personen schwerwiegend gefährdet würde, namentlich weil eine Gesetzgebung fehlt, die einen angemessenen Schutz gewährleistet.“

DSG Art.12 Abs.1: „Wer Personendaten bearbeitet, darf dabei die Persönlichkeit der betroffenen Personen nicht widerrechtlich verletzen.“

DSG Art.12 Abs.3: „In der Regel liegt keine Persönlichkeitsverletzung vor, wenn die betroffene Person die Daten allgemein zugänglich gemacht und eine Bearbeitung nicht ausdrücklich untersagt hat.“

 

Das Wichtigste ist, dass wenn ihr eine Personendatenliste erhaltet, diese nicht für andere Zwecke als den Bewerbungsvorgang verwendet, diese Liste nicht kopiert, fotografiert oder sonst vervielfacht und dass ihr sie nach der Bearbeitung wieder abgebt. Zu beachten ist, dass die Daten nicht ins Ausland gelangen dürfen, das Gesetzbuch regelt die Abgabe ins Ausland klar. Diese ist verboten und wird hart bestraft. Ihr dürft die Personendaten nicht abändern! Ausser es liegt ein klarer Fehler vor. Sobald euch die Verwendung von Personendaten untersagt wird, dürft ihr diese auch nicht mehr benutzen! Sonst macht ihr euch strafbar.

 

 

 

 

Quelle: www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19920153/index.html

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